Schallschutz








unterschiedlicher Nutzung und Schallquelen in einzelnen Räumen, unterschiedlichen Arbeits- und Ruhezeiten einzelner Bewohner oder erhöhter Schutzbedürftigkeit. Trotzdem werden in DIN 4109:1989-11 keine (bauaufsichtlichen!) Anforderungen an den Schallschutz im eigenen Wohnbereich, z.B. im Einfamilienhaus oder in der eigenen Wohnung, gestellt; auch nicht für die Trennwand zwischen Wohn- und Kinderschlafzimmer. Dies darf allerdings nicht zu dem Trugschluss führen, dass in diesen Fällen nichts für den Schallschutz getan werden muss.

Allgemeine Aspekte für Planung und Ausführung
Die bekannten KS-Mauerwerkskonstruktionen im Außenwand- und Innenwandbereich bedürfen keines
besonderen Nachweises, sie sind schallschutztechnisch überprüft und haben sich seit Jahrzehnten bewährt.

Einschalige Wände
Bei der Luftschalldämmung von einschaligen Bauteilen ist hauptsächlich die flächenbezogene Masse ent scheidend. Einschalige Bauteile haben im Allgemeinen eine um so bessere Luftschalldämmung, je schwerer sie sind.

Zweischalige Wände.
Bei zweischaligen Haustrennwänden aus schweren, biegesteifen Schalen mit durchgehender Trennfuge, z.B. bei Reihenhäusern, wird die Schallübertragung zwischen benachbarten Häusern gegenüber einschaligen Trennwänden erheblich verringert. Wände aus KS-Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung, an die Schallschutzanforderungen gestellt werden, sind beidseitig mit einem mindestens 3 mm dicken Dünnlagenputz zu versehen. Bei vergleichbaren Wanddicken gelten die gleichen Schalldämm-Maße wie für Mauerwerk mit Stoßfugenvermörtelung.








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