KS-Stürze
KS-Stürze
sind vorgefertigte Bauteile zur Öffnungs -
überdeckung. Es wird unterschieden zwischen KS-Flachsturzen (h <= 12,5 cm), deren Druckzone (Übermauerung) auf der Baustelle hergestellt wird - Bemessung nach der Flachsturzrichtlinie -, und KS-Fertigteilstürzen (h <= 24,8 cm) - Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung:
KS-Flachstürze
Zur Überdeckung von Wandöffnungen in tragenden und nicht tragenden Innenwänden, in Hintermauerschalen von zweischaligem Mauerwerk sowie im Sichtmauerwerk werden vorgefertigte
KS-Flachstürze in Sturzbreiten von 115 bis 240 mm und Nennlängen von 875 bis 3000 mm angeboten. Es handelt sich um Stürze aus bewehrten und aus betonierten KS-Formsteinen, die nach der Richtlinie für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen (Flachsturzrichtlinie, druck-fehlerbereinigte Fassung 1979) bemessen
werden. Die zulässigen Streckenlasten ergeben sich hiernach aus Sturzbreite, Auflagerlänge, Art und Höhe der Übermauerung und eingelegter
Bewehrung (siehe Typenstatiken der
Sturzhersteller). Bei Überdeckung der Stürze mit Mauerwerk sind die Stoßfugen zu vermörteln, damit sich ein Druckgewölbe ausbilden kann.
KS-Flachstürze sind nur bei vorwiegend ruhender Belastung zu verwenden. Eine direkte Belastung durch Einzellasten (z.B. Stiele unter Dachpfetten) ist unzulässig.
Während der Montage sind Flachstürze mit einer lichten Öffnungsweite über 1,25 m einmal, über 2,50 m zweimal zu unterstützen.
Bei Verblendmauerwerk sind sowohl für den Flachsturz selbst als auch für die Übermauerung frostwiderstandsfähige Steine nach DIN V 106-2 zu verwenden. Die Mörtelfugen sind bei diesen Stürzen in der Regel im äußeren Steinbereich
ausgespart und mit Hartschaumstreifen
versehen. Diese werden bei der Verfugung des Sichtmauerwerks herausgenommen, und die Fugen können gleichmäßig mit einem Fugenmörtel im Sturz- und normalen Mauerbereich ausgefüllt werden.

